NIS2 · Deutschland

BSIG — BSI-Gesetz

NIS2-Bußgelder und Sanktionen in Deutschland: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Rechtslage: Deutschland · BSIG

Veröffentlicht: · AIPOS OÜ · nis2europe.eu

Wer ist betroffen? Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen

Das deutsche NIS2-Umsetzungsrecht ist im BSI-Gesetz (BSIG) verankert. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Entscheidend für die Höhe möglicher Bußgelder ist, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt. Das BSIG unterscheidet nach § 28 zwei Klassen:

Diese Einstufung ist kein bürokratisches Detail: Sie bestimmt direkt den maximalen Bußgeldrahmen. Wer unsicher ist, in welche Kategorie das eigene Unternehmen fällt, sollte die Zuordnung frühzeitig prüfen.

Bußgelder nach § 65 BSIG: die konkreten Höchstbeträge

Die Bußgeldvorschriften finden sich in § 65 BSIG. Die Höhe hängt von der Art des Verstoßes und der Einstufung der Einrichtung ab.

Für schwerwiegende Verstöße (u. a. gegen Risikomanagement- und Meldepflichten) gilt nach § 65 Absatz 5:

EinrichtungstypHöchstbetrag (feste Obergrenze)
Besonders wichtige Einrichtung (§ 28 Abs. 1)bis zu zehn Millionen Euro
Wichtige Einrichtung (§ 28 Abs. 2)bis zu sieben Millionen Euro

Daneben gibt es je nach Verstoß weitere, abgestufte Rahmen: bis zu fünf Millionen Euro (§ 65 Abs. 5 Nr. 2), bis zu zwei Millionen Euro (Nr. 3), bis zu einer Million Euro (Nr. 4), bis zu fünfhunderttausend Euro (Nr. 5) sowie bis zu hunderttausend Euro (Nr. 6).

Umsatzabhängige Obergrenze bei großen Unternehmen: Übersteigt der Gesamtumsatz 500 Millionen Euro, können abweichend höhere Bußgelder verhängt werden:

Verwaltungsbehörde ist in der Regel das Bundesamt (§ 65 Absatz 10). In den Fällen des § 65 Absatz 2 Nummer 11 ist das Bundesministerium des Innern zuständig.

Persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung

NIS2 nimmt ausdrücklich die Führungsebene in die Pflicht. Nach § 38 BSIG gilt:

Als letztes Mittel kann die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 61 Absatz 9 – wenn eine besonders wichtige Einrichtung Anordnungen des Bundesamtes trotz Fristsetzung nicht nachkommt – die erteilte Genehmigung vorübergehend aussetzen und unzuverlässigen Geschäftsleitungen die Ausübung ihrer Leitungstätigkeit vorübergehend untersagen.

Die Führungsverantwortung ist damit kein rein interner Aspekt: Sie ist gesetzlich verankert und kann persönliche Konsequenzen haben.

Welche Pflichtverstöße können Bußgelder auslösen?

Die bußgeldbewehrten Tatbestände nach § 65 Absatz 2 knüpfen unter anderem an folgende Kernpflichten an:

Wichtig: Nach § 65 Absatz 11 darf für einen Verstoß, der sich aus demselben Verhalten ergibt, für das bereits eine DSGVO-Geldbuße verhängt wurde, keine weitere Geldbuße nach dem BSIG verhängt werden.

Um frühzeitig zu klären, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich fällt und welche Pflichten konkret gelten, empfiehlt sich eine strukturierte Bestandsaufnahme mit einem Anwendbarkeits- und Selbstbewertungs-Tool.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die maximalen NIS2-Bußgelder in Deutschland?

Nach § 65 Absatz 5 BSIG können besonders wichtige Einrichtungen mit bis zu zehn Millionen Euro und wichtige Einrichtungen mit bis zu sieben Millionen Euro belegt werden. Bei einem Gesamtumsatz von über 500 Millionen Euro gelten umsatzabhängige Obergrenzen: bis zu 2 Prozent (besonders wichtige Einrichtungen, § 65 Abs. 6) bzw. bis zu 1,4 Prozent (wichtige Einrichtungen, § 65 Abs. 7) des weltweiten Gesamtumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres.

Wer verhängt die Bußgelder?

Verwaltungsbehörde ist in der Regel das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß § 65 Absatz 10 BSIG. In den Fällen des § 65 Absatz 2 Nummer 11 ist das Bundesministerium des Innern zuständig. Das BSI ist zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde nach § 59.

Kann für denselben Vorfall sowohl nach DSGVO als auch nach BSIG ein Bußgeld verhängt werden?

Nein. Nach § 65 Absatz 11 BSIG darf, wenn die DSGVO-Aufsichtsbehörden gemäß Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2016/679 bereits eine Geldbuße verhängt haben, keine weitere Geldbuße nach dem BSIG für einen Verstoß verhängt werden, der sich aus demselben Verhalten ergibt.

Verwandte Themen

Diese Themen werden ausführlich auf einer eigenen Seite behandelt:

Verwandte Themen

Prüfen Sie Ihre NIS2-Konformität

Kostenlose Anwendbarkeitsprüfung starten

Kostenlose Selbstbewertung starten Kostenlose externe Sicherheitsprüfung starten Wie funktioniert dieser Prozess?

Der komplette NIS2-Leitfaden — Deutschland

Kostenloses Musterpaket ansehen

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich für Ihre konkrete Situation an eine qualifizierte Fachperson.

Der Inhalt basiert auf der Fassung von BSIG mit Stand 2025-12-06 (Prüfsumme b43fccc64f63).

Zurück zur Startseite