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NIS2-Konformität in Österreich — Klarheit in drei Minuten
Die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 und das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) (NISG 2026) verpflichten tausende Unternehmen in Österreich. Prüfen Sie kostenlos, ob und wie es Sie betrifft — und was als Nächstes zu tun ist.
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Was ist NIS2 und wen betrifft es in Österreich?
NIS2 ist die Cybersicherheitsrichtlinie der Europäischen Union (EU) 2022/2555, in Österreich umgesetzt durch das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) (NISG 2026). Sie erweitert die Pflichten erheblich: Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel und viele weitere Sektoren müssen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und Sicherheitsvorfälle an die Cybersicherheitsbehörde (Bundesamt für Cybersicherheit, NISG 2026 § 3a, § 4); Zentrale Anlaufstelle (§ 5); sektorspezifische CSIRTs und nationales CSIRT (§ 34); Nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (§ 6). Verpflichtungen treten neun Monate nach der Kundmachung in Kraft (§ 51; Kundmachung 23.12.2025, BGBl. I Nr. 94/2025) (Cybersicherheitsbehörde) melden.
Die Fristen sind streng: Ein erheblicher Sicherheitsvorfall erfordert eine Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, eine vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden und eine Abschlussmeldung innerhalb eines Monats. Verstöße können eine besonders wichtige Einrichtung bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes kosten, eine wichtige Einrichtung bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 %.
Unser Portal führt Sie zur Konformität in der Praxis: Der kostenlose Betroffenheitstest zeigt, ob NIS2 für Ihr Unternehmen gilt, und das Dokumentenpaket bringt die Anforderungen gemeinsam mit einem lokalen Partneranwalt zum Abschluss. Beginnen Sie mit dem Test — er dauert drei Minuten.
Der komplette NIS2-Leitfaden — Österreich →
Die Ergebnisse sind eine orientierende Einschätzung, keine Rechtsberatung. Die endgültige Bestätigung erfolgt durch einen lokalen Partneranwalt.
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