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Direkt aus dem Gesetz
§ 2. Mit diesem Bundesgesetz werden Maßnahmen festgelegt, mit denen ein hohes Cybersicherheitsniveau, insbesondere von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen in den Sektoren 1. Energie, 2. Verkehr, 3. Bankwesen, 4. Finanzmarktinfrastrukturen, 5. Gesundheitswesen, 6. Trinkwasser, 7. Abwasser, 8. Digitale Infrastruktur, 9. Verwaltung von IKT-Diensten (Business-to-Business), 10. Öffentliche Verwaltung, 11. Weltraum, 12. Post- und Kurierdienste, 13. Abfallbewirtschaftung, 14. Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen, 15. Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln, 16. Verarbeitendes Gewerbe und Herstellung von Waren, 17. Anbieter digitaler Dienste sowie 18. Forschung, und den zugehörigen Teilsektoren nach den Anlagen 1 und 2 erreicht werden soll. Begriffsbestimmungen — — — [INKRAFTTRETEN — NISG 2026 § 51: Verpflichtungen treten (verbatim) „nach Ablauf von neun Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten“ in Kraft. Kundmachung 23.12.2025 -> arvutatud 1.10.2026 (MITTE verbatim seaduses). NISG 2018 (BGBl. I Nr. 111/2018) kehtib senikaua. Märkus lisatud programmaatiliselt (mitte seaduse osa).]
NISG 2026 § 2
Der Text stammt aus dem amtlichen, geltenden Gesetz des Landes — wörtlich, nicht umschrieben.
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2 190 EUR
Das Paket umfasst:
- Richtlinie zum Risikomanagement der Cybersicherheit
- Plan zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen
- Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
- Richtlinie zur Sicherheit der Lieferkette
- Erklärung zur Verantwortung der Geschäftsleitung und Schulungskonzept
- Ausfüllassistent im Portal
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2 790 EUR
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- Richtlinie zum Risikomanagement der Cybersicherheit
- Plan zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen
- Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs
- Richtlinie zur Sicherheit der Lieferkette
- Erklärung zur Verantwortung der Geschäftsleitung und Schulungskonzept
- Ausfüllassistent im Portal
- Technische NIS2-Sicherheitsprüfung
- 12 Monate Updates
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Was ist NIS2 und wen betrifft es in Österreich?
NIS2 ist die Cybersicherheitsrichtlinie der Europäischen Union (EU) 2022/2555, in Österreich umgesetzt durch das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) (NISG 2026). Sie erweitert die Pflichten erheblich: Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel und viele weitere Sektoren müssen Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und Sicherheitsvorfälle an die Cybersicherheitsbehörde (Bundesamt für Cybersicherheit, NISG 2026 § 3a, § 4); Zentrale Anlaufstelle (§ 5); sektorspezifische CSIRTs und nationales CSIRT (§ 34); Nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (§ 6). Verpflichtungen treten neun Monate nach der Kundmachung in Kraft (§ 51; Kundmachung 23.12.2025, BGBl. I Nr. 94/2025) (Cybersicherheitsbehörde) melden.
Die Fristen sind streng: Ein erheblicher Sicherheitsvorfall erfordert eine Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, eine vollständige Meldung innerhalb von 72 Stunden und eine Abschlussmeldung innerhalb eines Monats. Verstöße können eine besonders wichtige Einrichtung bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes kosten, eine wichtige Einrichtung bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 %.
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Wie schnell erhalten wir die NIS2-Dokumente?
Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung dauert etwa drei Minuten. Das vollständige NIS2-Dokumentenpaket ist in der Regel innerhalb einer Stunde nach der Zahlung fertig — nicht in Tagen oder Wochen.
Der komplette NIS2-Leitfaden — Österreich →
NIS2-Umsetzungsstand nach EU-Ländern →
NIS2-Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen nach EU-Ländern →
NIS2-Risikomanagementmaßnahmen vs. ISO 27001, DORA und DSGVO →
NIS2-Schulungspflicht der Leitungsorgane nach Ländern →
NIS2-Glossar der Rechtsbegriffe →
NIS2-Einrichtungskategorien — Österreich →
Die Ergebnisse sind eine indikative Einschätzung, keine Rechtsberatung. Ihr Unternehmen bleibt für den endgültigen Inhalt jedes Dokuments selbst verantwortlich.
NIS2 — vollständiger Überblick über das Gesetz: Österreich
Was verlangt NIS2 in Österreich?
Die NIS2-Pflichten legt in Österreich NISG 2026 fest; die Maßnahmen zum Cybersicherheits-Risikomanagement regelt § 32. Das Gesetz erfasst 18 Sektoren und teilt Einrichtungen in folgende Klassen ein: wesentliche Einrichtung / wichtige Einrichtung. Die Frühwarnung bei einem erheblichen Sicherheitsvorfall ist innerhalb von 24 Stunden zu übermitteln. Die Geldbuße beträgt bis zu 10 000 000 EUR.
NIS2-Sektoren — Österreich
Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst 18 Sektoren, unter anderem: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheitswesen, Trinkwasser.
Fundstelle: NISG 2026, Anlage 1, Anlage 2 — Amtliche Quelle ansehen
NIS2-Einrichtungskategorien — Österreich
- wesentliche Einrichtung (§ 24)
- wichtige Einrichtung (§ 24)
Als wesentliche Einrichtungen gelten 1. unabhängig von der Unternehmensgröße a) qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, b) Namenregister der Domäne oberster Stufe (TLD Namenregister), c) DNS-Diensteanbieter, d) Einrichtungen im Sektor der öffentlichen Verwaltung auf Bundesebene gemäß Abs. 4, e) Einrichtungen, die vonFundstelle: NISG 2026, § 24 — Amtliche Quelle ansehen
Fristen nach nationalem Recht: Österreich
- Frühwarnung: 24 Stunden — Frühwarnung
- Meldung des Vorfalls: 72 Stunden — Meldung
- Abschlussbericht: einen Monat — Abschlussbericht
innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme des erheblichen Cybersicherheitsvorfalls, eine Frühwarnung, in der gegebenenfalls angegeben wird, ob der Verdacht besteht, dass der erhebliche Cybersicherheitsvorfall auf rechtswidrige und schuldhafte Handlungen zurückzuführen ist oder grenzüberschreitende Auswirkungen habenFundstelle: NISG 2026, § 34 — Amtliche Quelle ansehen
NIS2-Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen nach EU-Ländern →
Bußgeldrahmen nach nationalem Recht: Österreich
Besonders wichtige Einrichtung: 10 000 000 EUR
Wer als wesentliche Einrichtung (§ 24 Abs. 1) eine Verwaltungsübertretung gemäß Abs. 1 begeht, ist mit Geldstrafe in Höhe von bis zu 10 000 000 EUR oder bis zu 2 % des gesamten weltweiten im vorangegangenen Geschäftsjahr getätigten Umsatzes des Unternehmens, dem die wesentliche Einrichtung angehört, je nachdem, welcher Betrag höher ist, zu bestrafen.Fundstelle: NISG 2026, § 45 — Amtliche Quelle ansehen
Sicherheitsmaßnahmen im eigenen Gesetz des Landes: Österreich
Die Liste der Sicherheitspflichten im nationalen Gesetz umfasst 10 Punkte.
Risikomanagementmaßnahmen
ntmaßnahmen haben auf einem gefahrenübergreifenden Ansatz zu beruhen, der auf den Schutz der Netz- und Informationssysteme samt deren physischen Komponenten vor Cybersicherheitsvorfällen abzielt, und zumindest folgende Inhalte zu umfassen:Fundstelle: NISG 2026, § 32 — Amtliche Quelle ansehen
NIS2-Risikomanagementmaßnahmen vs. ISO 27001, DORA und DSGVO →
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