NIS2-Schulungspflicht der Leitungsorgane — Österreich
Die Tabelle zeigt für dieses Land, ob und wie das Gesetz eine Cybersicherheits-Schulungspflicht festlegt: für wen sie gilt, in welcher Häufigkeit (sofern die Vorschrift dies angibt) und auf welcher Rechtsgrundlage. Wo das nationale Recht keine eigene Schulungsvorschrift enthält, gilt das Basisniveau des Artikels 20 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2022/2555 — dies ist in der Tabelle deutlich gekennzeichnet.
| Schulungspflicht | Gilt für | Häufigkeit | Rechtsgrundlage | |
|---|---|---|---|---|
| Österreich | Ja (Basiswert der EU-Richtlinie) [↗] | Mitglieder des Leitungsorgans (Pflicht); Schulung der Beschäftigten wird gefördert | Regelmäßig (Schulung der Beschäftigten) | Richtlinie (EU) 2022/2555, Art. 20 Abs. 2 [↗] |
Häufige Fragen
Ist die Schulung des Leitungsorgans im Land Österreich verpflichtend?
Schulungspflicht des Leitungsorgans im Land Österreich: Schulungspflicht Ja; Gilt für Mitglieder des Leitungsorgans (Pflicht); Schulung der Beschäftigten wird gefördert; Häufigkeit Regelmäßig (Schulung der Beschäftigten). Das nationale Gesetz regelt dies nicht — angezeigt wird der Basiswert der Richtlinie (EU) 2022/2555 art 20(2).