NIS2-Glossar der Rechtsbegriffe

Zu jedem Begriff sehen Sie die Formulierung des nationalen Gesetzes, ein wörtliches Zitat aus dem Gesetzestext und die genaue Fundstelle. Jedes Zitat stammt aus unserer Rechtsdatenbank und verweist auf die amtliche Quelle.

Risikomanagement

Begriff im Gesetz: Risikomanagementmaßnahmen

Fundstelle: NISG 2026, § 32

§ 32. (1) Wesentliche und wichtige Einrichtungen haben geeignete und verhältnismäßige Risikomanagementmaßnahmen in technischer, operativer und organisatorischer Hinsicht umzusetzen, um die Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme, die sie für ihren Be

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Meldung von Sicherheitsvorfällen

Begriff im Gesetz: Meldung (erheblicher Cybersicherheitsvorfall)

Fundstelle: NISG 2026, § 34

tändigen sektorspezifischen CSIRT oder den für sie zuständigen sektorspezifischen CSIRTs, in Ermangelung eines solchen dem nationalen CSIRT, unverzüglich jeden erheblichen Cybersicherheitsvorfall (§ 35) zu melden. Das CSIRT leitet die Meldung unverzüglich an die Cybersicherheitsbehörde weiter. (2) Für die Zwecke der Meldung gemäß Abs. 1 haben die betroffenen Einrichtung

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Wesentliche und wichtige Einrichtungen

Begriff im Gesetz: wesentliche und wichtige Einrichtungen

Fundstelle: NISG 2026, § 32

§ 32. (1) Wesentliche und wichtige Einrichtungen haben geeignete und verhältnismäßige Risikomanagementmaßnahmen in technischer, operativer und organisatorischer Hinsicht umzusetzen, um die Risiken für die Sic

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Sicherheit der Lieferkette

Begriff im Gesetz: Sicherheit der Lieferkette

Fundstelle: NISG 2026, § 32

gung von Cybersicherheitsvorfällen; c) Aufrechterhaltung des Betriebs, wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall, und Krisenmanagement; d) Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und ihren unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern, unter

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Leitungsorgan

Begriff im Gesetz: Leitungsorgane

Fundstelle: NISG 2026, § 45

§ 45. (1) Wer 1. seiner Verpflichtung, Cybersicherheitsschulungen für Leitungsorgane gemäß § 31 Abs. 2 vorzusehen, nicht nachkommt, 2. seiner Verpflichtung, Cybersicherheitsschulungen für Mitarbeiter (Arbeitnehmer) gemäß § 31 Abs. 2 zweiter Sat

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Aufsicht

Begriff im Gesetz: Cybersicherheitsbehörde

Fundstelle: NISG 2026, § 4

§ 4. (1) Die Cybersicherheitsbehörde hat folgende Aufgaben wahrzunehmen: 1. Koordination der Erstellung der Österreichischen Strategie für Cybersicherheit (ÖSCS) gemäß § 15; 2. Leitung der Koordin

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Konformitätsbewertung

Begriff im Gesetz: Nachweis der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen

Fundstelle: NISG 2026, § 32

anagementmaßnahmen auch auf andere Sektoren oder Arten von Einrichtungen anwendbar sind, wobei sektorspezifische Besonderheiten Berücksichtigung finden können. Nachweis der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen — — — [INKRAFTTRETEN — NISG 2026 § 51: Verpflichtungen treten (verbatim) „nach Ablauf von neun Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem näch

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Schulung

Begriff im Gesetz: Cybersicherheitsschulungen

Fundstelle: NISG 2026, § 45

§ 45. (1) Wer 1. seiner Verpflichtung, Cybersicherheitsschulungen für Leitungsorgane gemäß § 31 Abs. 2 vorzusehen, nicht nachkommt, 2. seiner Verpflichtung, Cybersicherheitsschulungen für Mitarbeiter (Arbeitnehmer) gemäß § 31

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Häufige Fragen

Welche NIS2-Begriffe definiert das Gesetz in Österreich?

NISG 2026 definiert unter anderem: Risikomanagementmaßnahmen; Meldung (erheblicher Cybersicherheitsvorfall); wesentliche und wichtige Einrichtungen; Sicherheit der Lieferkette; Leitungsorgane; Cybersicherheitsbehörde; Nachweis der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen; Cybersicherheitsschulungen. Zu jedem Begriff gibt es ein wörtliches Zitat aus dem Gesetz und die genaue Fundstelle.

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