Zu jedem Begriff sehen Sie die Formulierung des nationalen Gesetzes, ein wörtliches Zitat aus dem Gesetzestext und die genaue Fundstelle. Jedes Zitat stammt aus unserer Rechtsdatenbank und verweist auf die amtliche Quelle.
Risikomanagement
Begriff im Gesetz: Risikomanagementmaßnahmen
Fundstelle: NISG 2026, § 32
§ 32. (1) Wesentliche und wichtige Einrichtungen haben geeignete und verhältnismäßige Risikomanagementmaßnahmen in technischer, operativer und organisatorischer Hinsicht umzusetzen, um die Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme, die sie für ihren Be
Amtliche Quelle ansehen
Meldung von Sicherheitsvorfällen
Begriff im Gesetz: Meldung (erheblicher Cybersicherheitsvorfall)
Fundstelle: NISG 2026, § 34
tändigen sektorspezifischen CSIRT oder den für sie zuständigen sektorspezifischen CSIRTs, in Ermangelung eines solchen dem nationalen CSIRT, unverzüglich jeden erheblichen Cybersicherheitsvorfall (§ 35) zu melden. Das CSIRT leitet die Meldung unverzüglich an die Cybersicherheitsbehörde weiter. (2) Für die Zwecke der Meldung gemäß Abs. 1 haben die betroffenen Einrichtung
Amtliche Quelle ansehen
Wesentliche und wichtige Einrichtungen
Begriff im Gesetz: wesentliche und wichtige Einrichtungen
Fundstelle: NISG 2026, § 32
§ 32. (1) Wesentliche und wichtige Einrichtungen haben geeignete und verhältnismäßige Risikomanagementmaßnahmen in technischer, operativer und organisatorischer Hinsicht umzusetzen, um die Risiken für die Sic
Amtliche Quelle ansehen
Sicherheit der Lieferkette
Begriff im Gesetz: Sicherheit der Lieferkette
Fundstelle: NISG 2026, § 32
gung von Cybersicherheitsvorfällen; c) Aufrechterhaltung des Betriebs, wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall, und Krisenmanagement; d) Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und ihren unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern, unter
Amtliche Quelle ansehen
Leitungsorgan
Begriff im Gesetz: Leitungsorgane
Fundstelle: NISG 2026, § 45
§ 45. (1) Wer 1. seiner Verpflichtung, Cybersicherheitsschulungen für Leitungsorgane gemäß § 31 Abs. 2 vorzusehen, nicht nachkommt, 2. seiner Verpflichtung, Cybersicherheitsschulungen für Mitarbeiter (Arbeitnehmer) gemäß § 31 Abs. 2 zweiter Sat
Amtliche Quelle ansehen
Aufsicht
Begriff im Gesetz: Cybersicherheitsbehörde
Fundstelle: NISG 2026, § 4
§ 4. (1) Die Cybersicherheitsbehörde hat folgende Aufgaben wahrzunehmen: 1. Koordination der Erstellung der Österreichischen Strategie für Cybersicherheit (ÖSCS) gemäß § 15; 2. Leitung der Koordin
Amtliche Quelle ansehen
Konformitätsbewertung
Begriff im Gesetz: Nachweis der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
Fundstelle: NISG 2026, § 32
anagementmaßnahmen auch auf andere Sektoren oder Arten von Einrichtungen anwendbar sind, wobei sektorspezifische Besonderheiten Berücksichtigung finden können. Nachweis der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen — — — [INKRAFTTRETEN — NISG 2026 § 51: Verpflichtungen treten (verbatim) „nach Ablauf von neun Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem näch
Amtliche Quelle ansehen
Schulung
Begriff im Gesetz: Cybersicherheitsschulungen
Fundstelle: NISG 2026, § 45
§ 45. (1) Wer 1. seiner Verpflichtung, Cybersicherheitsschulungen für Leitungsorgane gemäß § 31 Abs. 2 vorzusehen, nicht nachkommt, 2. seiner Verpflichtung, Cybersicherheitsschulungen für Mitarbeiter (Arbeitnehmer) gemäß § 31
Amtliche Quelle ansehen