Risikomanagement
Begriff im Gesetz: Risikomanagementmaßnahmen
Fundstelle: NISG 2026, § 32
§ 32. (1) Wesentliche und wichtige Einrichtungen haben geeignete und verhältnismäßige Risikomanagementmaßnahmen in technischer, operativer und organisatorischer Hinsicht umzusetzen, um die Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme, die sie für ihren Be