NIS2: wesentliche Einrichtung — Österreich

Das NIS2-Gesetz von Österreich (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)) legt fest, wer eine „wesentliche Einrichtung“ ist. Nachfolgend die einschlägige Vorschrift des Gesetzes im Wortlaut mit amtlicher Quellenangabe.

Was das Gesetz sagt

Als wesentliche Einrichtungen gelten 1. unabhängig von der Unternehmensgröße a) qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, b) Namenregister der Domäne oberster Stufe (TLD Namenregister), c) DNS-Diensteanbieter, d) Einrichtungen im Sektor der öffentlichen Verwaltung auf Bundesebene gemäß Abs. 4, e) Einrichtungen, die von

Fundstelle: NISG 2026, § 24

Die Größenschwelle ist in einer anderen Vorschrift desselben Gesetzes festgelegt, auf die das Zitat verweist.

Amtliche Quelle ansehen

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Der Umfang der Pflichten hängt von Art und Größe der Einrichtung ab — im selben Sektor kann ein Unternehmen eine besonders wichtige Einrichtung, eine wichtige Einrichtung oder nicht erfasst sein. Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung gibt die genaue Antwort.

Kostenlose Anwendbarkeitsprüfung starten

Häufige Fragen

Wer ist eine „wesentliche Einrichtung“ (Österreich)?

Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, § 24) legt dies unmittelbar fest — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Ist mein Unternehmen eine „wesentliche Einrichtung“?

Das hängt vom Tätigkeitsbereich und von der Unternehmensgröße ab — die Grundlage steht in der Vorschrift (NISG 2026, § 24). Die genaue Antwort gibt die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung.

In welchem Gesetz ist „wesentliche Einrichtung“ definiert?

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) — NISG 2026, NISG 2026, § 24. Der Link zur amtlichen Quelle steht auf dieser Seite.

Zurück zur Startseite