NIS2: wichtige Einrichtung — Österreich
Das NIS2-Gesetz von Österreich (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)) legt fest, wer eine „wichtige Einrichtung“ ist. Nachfolgend die einschlägige Vorschrift des Gesetzes im Wortlaut mit amtlicher Quellenangabe.
Was das Gesetz sagt
Als wichtige Einrichtung gelten 1. Einrichtungen der in den Anlagen 1 und 2 dieses Gesetzes genannten Art, die ein großes oder mittleres Unternehmen betreiben sowie 2. Einrichtungen im Sektor der öffentlichen Verwaltung auf Landesebene gemäß Abs. 5 und 3. unabhängig von ihrer Größe a. Anbieter von öffentlichenFundstelle: NISG 2026, § 24
Die Größenschwelle ist in einer anderen Vorschrift desselben Gesetzes festgelegt, auf die das Zitat verweist.
Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Der Umfang der Pflichten hängt von Art und Größe der Einrichtung ab — im selben Sektor kann ein Unternehmen eine besonders wichtige Einrichtung, eine wichtige Einrichtung oder nicht erfasst sein. Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung gibt die genaue Antwort.
Häufige Fragen
Wer ist eine „wichtige Einrichtung“ (Österreich)?
Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, § 24) legt dies unmittelbar fest — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.
Ist mein Unternehmen eine „wichtige Einrichtung“?
Das hängt vom Tätigkeitsbereich und von der Unternehmensgröße ab — die Grundlage steht in der Vorschrift (NISG 2026, § 24). Die genaue Antwort gibt die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung.
In welchem Gesetz ist „wichtige Einrichtung“ definiert?
Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) — NISG 2026, NISG 2026, § 24. Der Link zur amtlichen Quelle steht auf dieser Seite.