NIS2 · Österreich

NISG 2026 — Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)

NIS2 Chemikalien — Österreich

Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 2) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Der Sektor „Chemikalien“ ist im NIS2-Gesetz von Österreich (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)) namentlich genannt. Nachfolgend die einschlägige Vorschrift des nationalen Gesetzes im Wortlaut mit amtlicher Quellenangabe.

Was das Gesetz sagt

chemischen Stoffen 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr.

Fundstelle: NISG 2026, Anlage 2

Die Vorschrift ist Teil von NISG 2026, Anlage 2; dies entspricht Anhang II der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 (sonstige kritische Sektoren).

Amtliche Quelle ansehen

Tätigkeitscodes (NACE Rev. 2)

Die Einträge dieses Sektors in den NIS2-Anhängen entsprechen eins zu eins den folgenden NACE-Rev.-2-Tätigkeiten. Die Liste umfasst nur eindeutige Zuordnungen — manche Einträge sind über die Tätigkeit selbst definiert, nicht über einen Tätigkeitscode.

NACE 20 — Herstellung von chemischen Erzeugnissen

ÖNACE 2025-Wirtschaftszweigcodes in diesem Sektor

Die Codes werden automatisch zugeordnet: Die NACE-Rev.-2-Codes des Sektors sind über die offizielle Eurostat-Umsteigetabelle mit den NACE-Rev.-2.1-Klassen und von dort mit den ÖNACE 2025-Codes verknüpft. Ist eine Zuordnung nicht eindeutig, bleibt der Code außen vor — die Liste ist bewusst eher enger als weiter gefasst.

ÖNACE 20.11-0 — Herstellung von IndustriegasenÖNACE 20.12-0 — Herstellung von Farbstoffen und PigmentenÖNACE 20.13-0 — Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und ChemikalienÖNACE 20.14-0 — Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und ChemikalienÖNACE 20.15-0 — Herstellung von Düngemitteln und StickstoffverbindungenÖNACE 20.17-0 — Herstellung von synthetischem Kautschuk in PrimärformenÖNACE 20.20-0 — Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und DesinfektionsmittelnÖNACE 20.30-0 — Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und KittenÖNACE 20.41-0 — Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und PoliermittelnÖNACE 20.42-0 — Herstellung von Körperpflegemitteln und DuftstoffenÖNACE 20.51-0 — Herstellung von flüssigen BiokraftstoffenÖNACE 20.60-0 — Herstellung von Chemiefasern

Steht Ihr ÖNACE-Code auf der Liste? Prüfen Sie, ob NIS2 für Sie gilt

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Der Umfang der Pflichten hängt von Art und Größe der Einrichtung ab — im selben Sektor kann ein Unternehmen eine besonders wichtige Einrichtung, eine wichtige Einrichtung oder nicht erfasst sein. Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung gibt die genaue Antwort.

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Häufige Fragen

Gilt NIS2 für den Sektor „Chemikalien“ in Österreich?

Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 2) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Ist jedes Unternehmen dieses Sektors von NIS2 erfasst?

Nein — die Pflicht hängt von Art und Größe der Einrichtung ab. Die Nennung des Sektors (NISG 2026, Anlage 2) ist die erste Voraussetzung; die Einstufung (besonders wichtige oder wichtige Einrichtung) ergibt die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung.

Welches Gesetz regelt diesen Sektor?

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) — NISG 2026, NISG 2026, Anlage 2. Der Link zur amtlichen Quelle steht auf dieser Seite.

Wie schnell erhalten wir die NIS2-Dokumente?

Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung dauert etwa drei Minuten. Das vollständige NIS2-Dokumentenpaket ist in der Regel innerhalb einer Stunde nach der Zahlung fertig — nicht in Tagen oder Wochen.

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