NIS2 Verarbeitendes Gewerbe — Österreich
Der Sektor „Verarbeitendes Gewerbe“ ist im NIS2-Gesetz von Österreich (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)) namentlich genannt. Nachfolgend die einschlägige Vorschrift des nationalen Gesetzes im Wortlaut mit amtlicher Quellenangabe.
Was das Gesetz sagt
Produktion, Unternehmen im Sinne der Art. 3 Z 9 und 14
Herstellung und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des
Handel mit Europäischen Parlaments und des Rates vom
chemischen Stoffen 18. Dezember 2006 zur Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung
einerFundstelle: NISG 2026, Anlage 2
Die Vorschrift ist Teil von NISG 2026, Anlage 2; dies entspricht Anhang II der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 (sonstige kritische Sektoren).
Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Der Umfang der Pflichten hängt von Art und Größe der Einrichtung ab — im selben Sektor kann ein Unternehmen eine besonders wichtige Einrichtung, eine wichtige Einrichtung oder nicht erfasst sein. Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung gibt die genaue Antwort.
Häufige Fragen
Gilt NIS2 für den Sektor „Verarbeitendes Gewerbe“ in Österreich?
Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 2) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.
Ist jedes Unternehmen dieses Sektors von NIS2 erfasst?
Nein — die Pflicht hängt von Art und Größe der Einrichtung ab. Die Nennung des Sektors (NISG 2026, Anlage 2) ist die erste Voraussetzung; die Einstufung (besonders wichtige oder wichtige Einrichtung) ergibt die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung.
Welches Gesetz regelt diesen Sektor?
Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) — NISG 2026, NISG 2026, Anlage 2. Der Link zur amtlichen Quelle steht auf dieser Seite.