NIS2 Verarbeitendes Gewerbe — Österreich

Der Sektor „Verarbeitendes Gewerbe“ ist im NIS2-Gesetz von Österreich (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)) namentlich genannt. Nachfolgend die einschlägige Vorschrift des nationalen Gesetzes im Wortlaut mit amtlicher Quellenangabe.

Was das Gesetz sagt

Produktion, Unternehmen im Sinne der Art. 3 Z 9 und 14 Herstellung und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Handel mit Europäischen Parlaments und des Rates vom chemischen Stoffen 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer

Fundstelle: NISG 2026, Anlage 2

Die Vorschrift ist Teil von NISG 2026, Anlage 2; dies entspricht Anhang II der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 (sonstige kritische Sektoren).

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Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Der Umfang der Pflichten hängt von Art und Größe der Einrichtung ab — im selben Sektor kann ein Unternehmen eine besonders wichtige Einrichtung, eine wichtige Einrichtung oder nicht erfasst sein. Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung gibt die genaue Antwort.

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Häufige Fragen

Gilt NIS2 für den Sektor „Verarbeitendes Gewerbe“ in Österreich?

Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 2) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Ist jedes Unternehmen dieses Sektors von NIS2 erfasst?

Nein — die Pflicht hängt von Art und Größe der Einrichtung ab. Die Nennung des Sektors (NISG 2026, Anlage 2) ist die erste Voraussetzung; die Einstufung (besonders wichtige oder wichtige Einrichtung) ergibt die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung.

Welches Gesetz regelt diesen Sektor?

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) — NISG 2026, NISG 2026, Anlage 2. Der Link zur amtlichen Quelle steht auf dieser Seite.

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