NIS2 · Österreich

NISG 2026 — Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)

NIS2 Verarbeitendes Gewerbe — Österreich

Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 2) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Der Sektor „Verarbeitendes Gewerbe“ ist im NIS2-Gesetz von Österreich (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)) namentlich genannt. Nachfolgend die einschlägige Vorschrift des nationalen Gesetzes im Wortlaut mit amtlicher Quellenangabe.

Was das Gesetz sagt

Produktion, Unternehmen im Sinne der Art. 3 Z 9 und 14 Herstellung und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Handel mit Europäischen Parlaments und des Rates vom chemischen Stoffen 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer

Fundstelle: NISG 2026, Anlage 2

Die Vorschrift ist Teil von NISG 2026, Anlage 2; dies entspricht Anhang II der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 (sonstige kritische Sektoren).

Amtliche Quelle ansehen

Tätigkeitscodes (NACE Rev. 2)

Die Einträge dieses Sektors in den NIS2-Anhängen entsprechen eins zu eins den folgenden NACE-Rev.-2-Tätigkeiten. Die Liste umfasst nur eindeutige Zuordnungen — manche Einträge sind über die Tätigkeit selbst definiert, nicht über einen Tätigkeitscode.

NACE 26 — Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen ErzeugnissenNACE 27 — Herstellung von elektrischen AusrüstungenNACE 28 — MaschinenbauNACE 29 — Herstellung von Kraftwagen und KraftwagenteilenNACE 30 — Sonstiger FahrzeugbauNACE 32.50 — Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien

ÖNACE 2025-Wirtschaftszweigcodes in diesem Sektor

Die Codes werden automatisch zugeordnet: Die NACE-Rev.-2-Codes des Sektors sind über die offizielle Eurostat-Umsteigetabelle mit den NACE-Rev.-2.1-Klassen und von dort mit den ÖNACE 2025-Codes verknüpft. Ist eine Zuordnung nicht eindeutig, bleibt der Code außen vor — die Liste ist bewusst eher enger als weiter gefasst.

ÖNACE 26.11-0 — Herstellung von elektronischen BauelementenÖNACE 26.12-0 — Herstellung von bestückten LeiterplattenÖNACE 26.20-0 — Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren GerätenÖNACE 26.30-0 — Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikÖNACE 26.40-0 — Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikÖNACE 26.51-0 — Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und VorrichtungenÖNACE 26.52-0 — Herstellung von UhrenÖNACE 26.60-0 — Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenÖNACE 26.70-0 — Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten sowie von magnetischen und optischen DatenträgernÖNACE 27.11-0 — Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und TransformatorenÖNACE 27.12-0 — Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungenÖNACE 27.20-0 — Herstellung von Batterien und AkkumulatorenÖNACE 27.31-0 — Herstellung von GlasfaserkabelnÖNACE 27.32-0 — Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und KabelnÖNACE 27.33-0 — Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialÖNACE 27.40-0 — Herstellung von Lampen und LeuchtenÖNACE 27.51-0 — Herstellung von elektrischen HaushaltsgerätenÖNACE 27.52-0 — Herstellung von nicht elektrischen HaushaltsgerätenÖNACE 27.90-0 — Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und GerätenÖNACE 28.11-0 — Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen, ohne Motoren für Luft- und StraßenfahrzeugeÖNACE 28.12-0 — Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und SystemenÖNACE 28.13-0 — Herstellung von sonstigen Pumpen und KompressorenÖNACE 28.14-0 — Herstellung von sonstigen ArmaturenÖNACE 28.15-0 — Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenÖNACE 28.22-0 — Herstellung von Hebezeugen und FördermittelnÖNACE 28.23-0 — Herstellung von Büromaschinen, ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere GeräteÖNACE 28.24-0 — Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebÖNACE 28.25-0 — Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den HaushaltÖNACE 28.29-0 — Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a.n.g.ÖNACE 28.30-0 — Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen MaschinenÖNACE 28.41-0 — Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungÖNACE 28.42-1 — Herstellung von Werkzeugmaschinen für die HolzbearbeitungÖNACE 28.42-9 — Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen a.n.g.ÖNACE 28.91-0 — Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenÖNACE 28.92-0 — Herstellung von Bergwerks-, Bau- und BaustoffmaschinenÖNACE 28.93-0 — Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die TabakverarbeitungÖNACE 28.94-0 — Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die LederverarbeitungÖNACE 28.95-0 — Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitungÖNACE 28.96-0 — Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und KautschukÖNACE 28.97-0 — Herstellung von Maschinen für die additive FertigungÖNACE 28.99-0 — Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a.n.g.ÖNACE 29.10-0 — Herstellung von Kraftwagen und KraftwagenmotorenÖNACE 29.20-0 — Herstellung von Karosserien, Aufbauten und AnhängernÖNACE 29.31-0 — Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für KraftwagenÖNACE 30.11-0 — Bau von Schiffen und schwimmenden Vorrichtungen für zivile Zwecke, ohne Boots- und YachtbauÖNACE 30.12-0 — Boots- und YachtbauÖNACE 30.13-0 — Bau von KriegsschiffenÖNACE 30.20-0 — SchienenfahrzeugbauÖNACE 30.31-0 — Luft- und Raumfahrzeugbau für zivile ZweckeÖNACE 30.32-0 — Luft- und Raumfahrzeugbau für militärische ZweckeÖNACE 30.40-0 — Herstellung von militärischen KampffahrzeugenÖNACE 30.91-0 — Herstellung von KrafträdernÖNACE 30.92-0 — Herstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenÖNACE 30.99-0 — Herstellung von sonstigen Beförderungsmitteln a.n.g.

Steht Ihr ÖNACE-Code auf der Liste? Prüfen Sie, ob NIS2 für Sie gilt

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Der Umfang der Pflichten hängt von Art und Größe der Einrichtung ab — im selben Sektor kann ein Unternehmen eine besonders wichtige Einrichtung, eine wichtige Einrichtung oder nicht erfasst sein. Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung gibt die genaue Antwort.

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Häufige Fragen

Gilt NIS2 für den Sektor „Verarbeitendes Gewerbe“ in Österreich?

Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 2) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Ist jedes Unternehmen dieses Sektors von NIS2 erfasst?

Nein — die Pflicht hängt von Art und Größe der Einrichtung ab. Die Nennung des Sektors (NISG 2026, Anlage 2) ist die erste Voraussetzung; die Einstufung (besonders wichtige oder wichtige Einrichtung) ergibt die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung.

Welches Gesetz regelt diesen Sektor?

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) — NISG 2026, NISG 2026, Anlage 2. Der Link zur amtlichen Quelle steht auf dieser Seite.

Wie schnell erhalten wir die NIS2-Dokumente?

Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung dauert etwa drei Minuten. Das vollständige NIS2-Dokumentenpaket ist in der Regel innerhalb einer Stunde nach der Zahlung fertig — nicht in Tagen oder Wochen.

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