NIS2 Öffentliche Verwaltung — Österreich

Der Sektor „Öffentliche Verwaltung“ ist im NIS2-Gesetz von Österreich (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)) namentlich genannt. Nachfolgend die einschlägige Vorschrift des nationalen Gesetzes im Wortlaut mit amtlicher Quellenangabe.

Was das Gesetz sagt

öffentlichen Verwaltung Verwaltung auf Bundesebene Einrichtungen im Sektor der öffentlichen Verwaltung auf Landesebene 11. Weltraum Betreiber von Bodeninfrastrukturen, die sich im Eigentum von Mitgliedstaaten oder privaten Parteien befinden und von diesen verwaltet und betrieben werden und die Erbringung von

Fundstelle: NISG 2026, Anlage 1

Die Vorschrift ist Teil von NISG 2026, Anlage 1; dies entspricht Anhang I der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 (Sektoren mit hoher Kritikalität).

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Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Der Umfang der Pflichten hängt von Art und Größe der Einrichtung ab — im selben Sektor kann ein Unternehmen eine besonders wichtige Einrichtung, eine wichtige Einrichtung oder nicht erfasst sein. Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung gibt die genaue Antwort.

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Häufige Fragen

Gilt NIS2 für den Sektor „Öffentliche Verwaltung“ in Österreich?

Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 1) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Ist jedes Unternehmen dieses Sektors von NIS2 erfasst?

Nein — die Pflicht hängt von Art und Größe der Einrichtung ab. Die Nennung des Sektors (NISG 2026, Anlage 1) ist die erste Voraussetzung; die Einstufung (besonders wichtige oder wichtige Einrichtung) ergibt die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung.

Welches Gesetz regelt diesen Sektor?

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) — NISG 2026, NISG 2026, Anlage 1. Der Link zur amtlichen Quelle steht auf dieser Seite.

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