NIS2 · Österreich

NISG 2026 — Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)

NIS2 Digitale Infrastruktur — Österreich

Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 1) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Der Sektor „Digitale Infrastruktur“ ist im NIS2-Gesetz von Österreich (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)) namentlich genannt. Nachfolgend die einschlägige Vorschrift des nationalen Gesetzes im Wortlaut mit amtlicher Quellenangabe.

Was das Gesetz sagt

Zusammenschaltung von mehr als zwei unabhängigen Netzen (autonomen Systemen) ermöglicht, in erster Linie zur Erleichterung des Austauschs von Internet- Datenverkehr, der nur der Zusammenschaltung autonomer Systeme dient und weder voraussetzt, dass der Internet-Datenverkehr zwischen zwei beliebigen teilnehmenden

Fundstelle: NISG 2026, Anlage 1

Die Vorschrift ist Teil von NISG 2026, Anlage 1; dies entspricht Anhang I der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 (Sektoren mit hoher Kritikalität).

Amtliche Quelle ansehen

Tätigkeitscodes (NACE Rev. 2)

Die Einträge dieses Sektors in den NIS2-Anhängen entsprechen eins zu eins den folgenden NACE-Rev.-2-Tätigkeiten. Die Liste umfasst nur eindeutige Zuordnungen — manche Einträge sind über die Tätigkeit selbst definiert, nicht über einen Tätigkeitscode.

NACE 61 — TelekommunikationNACE 63.11 — Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

ÖNACE 2025-Wirtschaftszweigcodes in diesem Sektor

Die Codes werden automatisch zugeordnet: Die NACE-Rev.-2-Codes des Sektors sind über die offizielle Eurostat-Umsteigetabelle mit den NACE-Rev.-2.1-Klassen und von dort mit den ÖNACE 2025-Codes verknüpft. Ist eine Zuordnung nicht eindeutig, bleibt der Code außen vor — die Liste ist bewusst eher enger als weiter gefasst.

ÖNACE 61.10-0 — Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte TelekommunikationÖNACE 61.90-0 — Sonstige TelekommunikationÖNACE 63.10-0 — Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten

Steht Ihr ÖNACE-Code auf der Liste? Prüfen Sie, ob NIS2 für Sie gilt

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Der Umfang der Pflichten hängt von Art und Größe der Einrichtung ab — im selben Sektor kann ein Unternehmen eine besonders wichtige Einrichtung, eine wichtige Einrichtung oder nicht erfasst sein. Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung gibt die genaue Antwort.

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Häufige Fragen

Gilt NIS2 für den Sektor „Digitale Infrastruktur“ in Österreich?

Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 1) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Ist jedes Unternehmen dieses Sektors von NIS2 erfasst?

Nein — die Pflicht hängt von Art und Größe der Einrichtung ab. Die Nennung des Sektors (NISG 2026, Anlage 1) ist die erste Voraussetzung; die Einstufung (besonders wichtige oder wichtige Einrichtung) ergibt die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung.

Welches Gesetz regelt diesen Sektor?

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) — NISG 2026, NISG 2026, Anlage 1. Der Link zur amtlichen Quelle steht auf dieser Seite.

Wie schnell erhalten wir die NIS2-Dokumente?

Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung dauert etwa drei Minuten. Das vollständige NIS2-Dokumentenpaket ist in der Regel innerhalb einer Stunde nach der Zahlung fertig — nicht in Tagen oder Wochen.

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