NIS2 · Österreich

NISG 2026 — Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)

NIS2 Energie — Österreich

Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 1) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Der Sektor „Energie“ ist im NIS2-Gesetz von Österreich (Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026)) namentlich genannt. Nachfolgend die einschlägige Vorschrift des nationalen Gesetzes im Wortlaut mit amtlicher Quellenangabe.

Was das Gesetz sagt

Energie a) Elektrizität Elektrizitätsunternehmen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 11 Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 - ElWOG 2010, im Folgenden: ElWOG) StF: BGBl. I Nr. 110/2010, sofern diese

Fundstelle: NISG 2026, Anlage 1

Die Vorschrift ist Teil von NISG 2026, Anlage 1; dies entspricht Anhang I der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 (Sektoren mit hoher Kritikalität).

Amtliche Quelle ansehen

Tätigkeitscodes (NACE Rev. 2)

Die Einträge dieses Sektors in den NIS2-Anhängen entsprechen eins zu eins den folgenden NACE-Rev.-2-Tätigkeiten. Die Liste umfasst nur eindeutige Zuordnungen — manche Einträge sind über die Tätigkeit selbst definiert, nicht über einen Tätigkeitscode.

NACE 35.1 — ElektrizitätsversorgungNACE 35.30 — Wärme- und KälteversorgungNACE 35.2 — GasversorgungNACE 06 — Gewinnung von Erdöl und ErdgasNACE 19.20 — MineralölverarbeitungNACE 49.50 — Transport in Rohrfernleitungen

ÖNACE 2025-Wirtschaftszweigcodes in diesem Sektor

Die Codes werden automatisch zugeordnet: Die NACE-Rev.-2-Codes des Sektors sind über die offizielle Eurostat-Umsteigetabelle mit den NACE-Rev.-2.1-Klassen und von dort mit den ÖNACE 2025-Codes verknüpft. Ist eine Zuordnung nicht eindeutig, bleibt der Code außen vor — die Liste ist bewusst eher enger als weiter gefasst.

ÖNACE 06.10-0 — Gewinnung von ErdölÖNACE 06.20-0 — Gewinnung von ErdgasÖNACE 19.20-0 — Herstellung von Mineralölerzeugnissen und von fossilen BrennstoffenÖNACE 35.11-0 — Elektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren EnergieträgernÖNACE 35.12-0 — Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren EnergieträgernÖNACE 35.13-0 — ElektrizitätsübertragungÖNACE 35.14-0 — ElektrizitätsverteilungÖNACE 35.15-0 — ElektrizitätshandelÖNACE 35.16-0 — Speichern von elektrischer EnergieÖNACE 35.21-0 — GaserzeugungÖNACE 35.22-0 — Gasverteilung durch RohrleitungenÖNACE 35.23-0 — Gashandel durch RohrleitungenÖNACE 35.30-0 — Wärme- und KälteversorgungÖNACE 35.40-0 — Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernÖNACE 49.50-0 — Transport in Rohrfernleitungen

Steht Ihr ÖNACE-Code auf der Liste? Prüfen Sie, ob NIS2 für Sie gilt

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Der Umfang der Pflichten hängt von Art und Größe der Einrichtung ab — im selben Sektor kann ein Unternehmen eine besonders wichtige Einrichtung, eine wichtige Einrichtung oder nicht erfasst sein. Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung gibt die genaue Antwort.

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Häufige Fragen

Gilt NIS2 für den Sektor „Energie“ in Österreich?

Ja. Das Gesetz von Österreich (NISG 2026, NISG 2026, Anlage 1) nennt diesen Sektor unmittelbar — der Wortlaut der Vorschrift steht auf dieser Seite.

Ist jedes Unternehmen dieses Sektors von NIS2 erfasst?

Nein — die Pflicht hängt von Art und Größe der Einrichtung ab. Die Nennung des Sektors (NISG 2026, Anlage 1) ist die erste Voraussetzung; die Einstufung (besonders wichtige oder wichtige Einrichtung) ergibt die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung.

Welches Gesetz regelt diesen Sektor?

Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) — NISG 2026, NISG 2026, Anlage 1. Der Link zur amtlichen Quelle steht auf dieser Seite.

Wie schnell erhalten wir die NIS2-Dokumente?

Die kostenlose Anwendbarkeitsprüfung dauert etwa drei Minuten. Das vollständige NIS2-Dokumentenpaket ist in der Regel innerhalb einer Stunde nach der Zahlung fertig — nicht in Tagen oder Wochen.

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